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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

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Aktionsplan Kita 2020 vorgestellt: Rechtsanspruch kurzfristig erfüllen – Angebot langfristig sichern

Leipzig ist demographisch eine wachsende Stadt. Seit 1995 hat sich die Geburtenrate verdoppelt. In den letzten 5 Jahren konnte Leipzig jedes Jahr über ca. 5.000 Geburten verzeichnen – mit steigender Tendenz. Zudem ziehen immer mehr junge Menschen und Familien in die Stadt. Zur Zeit stehen rund 23.500 Plätze bis Schuleintritt zur Verfügung – zu wenig, um den Rechtsanspruch ab 01.08.2013 zu erfüllen.

07.02.13 –

Leipzig ist demographisch eine wachsende Stadt. Seit 1995 hat sich die Geburtenrate verdoppelt. In den letzten 5 Jahren konnte Leipzig jedes Jahr über ca. 5.000 Geburten verzeichnen – mit steigender Tendenz. Zudem ziehen immer mehr junge Menschen und Familien in die Stadt. Zur Zeit stehen rund 23.500 Plätze bis Schuleintritt zur Verfügung – zu wenig, um den Rechtsanspruch ab 01.08.2013 zu erfüllen. Die Stadt geht bei Ein- bis Dreijährigen von einer derzeitigen Nutzungsquote von 68 % aus. Mit der Kita-Bedarfsplanung will die Stadt eine Betreuungsquote von 75 % für die Ein- bis Dreijährigen und 92 % der Drei- bis Sechsjährigen erreichen. Die Bedarfsquote für unter Einjährige wurde auf 2 % festgesetzt. Allerdings beruht diese Bedarfsplanung auf einer Schätzung der Stadt, denn seitens der Stadt wird bis heute keine Bedarfsanalyse, die auf realen Zahlen beruht, durchgeführt. Zudem werden lediglich drei von vier der für 2013 geplanten Einrichtungen (laut Plan) erst im vierten Quartal fertiggestellt. Die Erfüllung des Rechtsanspruches ist daher deutlich in Gefahr.
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Mit dem Aktionsplan Kita 2020 werden Maßnahmen vorgeschlagen, um den Rechtsanspruch der unter Dreijährigen kurzfristig zu erfüllen und das Angebot an Kita-Plätzen langfristig zu sichern.


Warum ist die Erfüllung des Rechtsanspruchs gefährdet?


1. Mit der Einführung des Rechtsanspruches ab 01.08.2013 hat die Bundesregierung von den Kommunen eine reale Bedarfsermittlung gefordert. Diese gibt es bis heute nicht.

2. Die Bedarfsquote im U3-Bereich liegt bei insgesamt 48 %, die der Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr hingegen bei 68 %. Im U3-Bereich sollte man mit der Einführung des Rechtsanspruches von einer Bedarfsquote von 66 % ausgehen. Die Stadt liegt mit der aktuellen Planung 18 % unter dem Soll-Wert. In Anbetracht der Tatsache, dass in ostdeutschen Kommunen die Kinderbetreuung eine andere Tradition hat als in westdeutschen Kommunen, wird der tatsächliche Bedarf den Soll-Wert überschreiten.

3. In den vergangenen Jahren wurde vermehrt auf den Aufbau der Kitas wert gelegt. Durch den Rechtsanspruch werden aber ebenfalls vermehrt Betreuungsplätze im Krippenbereich benötigt.

4. Der Rechtsanspruch liegt für die Stadt Leipzig zeitlich ungünstig, da ein relativ geburtenschwacher Jahrgang 2007 (ca. 4.700 Geburten) die Kindertageseinrichtung verlässt und ein geburtenstarker Jahrgang 2011/12 (ca. 5.700 Geburten) in die Einrichtungen kommt. Daher werden ca. 1.000 Plätze weniger frei als benötigt werden. Dies war allerdings absehbar.

5. Die Stadt Leipzig ist dem Ausbau des Betreuungsangebotes nicht rechtzeitig nachgekommen. So hat die Stadt aus den vergangenen Jahren viele Bauprojekte nicht realisiert.

 

Aktionsplan für die Erfüllung des Rechtsanspruches

A. Verlässliche Zahlen schaffen

1. Durchführung einer Bedarfsanalyse. Eine (auch nachträgliche) Befragung aller Eltern, die letztes Jahr ein Kind bekommen haben, ist unausweichlich, um eine reale Bedarfsquote zu ermitteln. Dies muss dringend auch zugezogene Eltern umfassen. Die Eltern sollen angeben, ab wann sie wo für welchen Zeitraum ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen. Diese Befragung ist ab sofort per Geburt oder Anmeldung im Standesamt/Jugendamt/Einwohnermeldeamt (bei Zuzug) sowie durch Anschreiben der Eltern der seit 2011 geborenen Kinder durchzuführen.

2. Das Platzangebot in den Einrichtungen und in der Tagespflege muss zentral erfasst werden. Ggf. müssen Potenziale in den Einrichtungen ermittelt werden, mit denen Aufstockungen unter Zuhilfenahme von geringeren Mitteln als bei Neubauten möglich sind.


B. Kita-Ausbau vorantreiben

1. Der Kita-Ausbau muss für den OBM in jeder Hinsicht Chefsache sein. Ihn reibungslos am Laufen zu halten, muss in seiner Alltagstätigkeit wichtiger sein als z.B. diverse repräsentative Aufgaben. Ohne solche klaren Prioritätsaussagen auch in Konfliktfällen sind abstrakte Bekenntnisse zum Kita-Ausbau praktisch wenig wert.

2. Die Stadt Leipzig muss ein Aktionsteam einrichten, welches die geplanten Einrichtungen beim Bau unterstützt und begleitet. So können Bauverzüge schnell angezeigt und rechtzeitig gegengesteuert werden.

3. Das Aktionsteam muss alle städtischen Grundstücke auf ihre Tauglichkeit für einen Kita-Neubau prüfen (Lärmschutz, Gesundheitsaspekte usw.). Dies beinhaltet auch die Überprüfung hinsichtlich eines Neubaus in Modulbauweise.

4. Bereits bestehende (leerstehende) Gebäude oder Gebäudeteile müssen ebenfalls auf diese Tauglichkeit hin überprüft werden. Dies ist vor allem interessant, wenn die Investitionssummen geringer sind als bei Neubauten. Die Wiederinbetriebnahme solcher Gebäude ist nachhaltiger als Neubau und kann zudem ggf. zu einer Stadtteil(re)vitalisierung beitragen.

5. Das Aktionsteam muss sachhaltige Informationen und Beratungsangebote für zukünftige Tageseltern und Kita-Neugründungen zur Verfügung stellen.

6. Bei großen Unternehmen und Betriebsansiedlungen ist ab sofort sicherzustellen, dass Kindertageseinrichtungen für die Kinder von Mitarbeiter_innen in die Bauvorhaben integriert werden.


C. Ausbau des U3-Angebotes

Da der U3-Bereich besonders viel Nachholbedarf hat, müssen weitere Maßnahmen zum Ausbau ergriffen werden:

1. Neu geschaffene Kita-Plätze müssen mindestens zu 50 % im U3-Bereich geschaffen werden. Die räumlichen und personellen Voraussetzungen sind durch die Träger zu gewährleisten.

2. Jobcenter und Stadt müssen ein gemeinsames Beratungsangebot für zukünftige Erzieher_innen und Tageseltern schaffen.

3. Die Vergütung von Tageseltern muss zeitnah angehoben werden. Tageseltern, die eine Qualifikation als Erzieher_in aufweisen, müssen entsprechend dieser wie qualifizierte Fachkräfte in Kitas vergütet werden. Die Stadt muss Tageseltern eine Erstausstattung für die Einrichtung in Höhe von 2000,00 € finanzieren oder fördern. Ggf. sind Mietzuschüsse zu gewähren, um die Ausgaben der Tageseltern so gering wie möglich zu halten und somit die Attraktivität des Berufes zu stärken. Den Tageseltern muss durch eine entsprechende finanzielle und zeitliche Entlastung eine berufsbegleitende Ausbildung als Erzieher_innen ermöglicht werden. Zur Finanzierung solcher Maßnahmen gelten unverändert die Prioritätsaussagen aus dem Wahlprogramm.

4. Leerstehende Gebäudeteile oder Gebäudekomplexe müssen auf ihre Tauglichkeit für Kitas und Tagespflegezentren überprüft werden, in denen mehrere Tagespflegepersonen unter einem Dach arbeiten können. Tagespflegezentren können in regulären Mehr-Familienhäusern eingerichtet werden. Die Stadt kommt für Sanierung und Miete auf. Tagespflegezentren bieten den Vorteil, dass Vertretungen besser organisiert werden und Kosten bei Einrichtung und Ausstattung eingespart werden. Sie können zudem ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zu Kitas weiterentwickelt werden. Tagespflegezentren sollen eine pädagogische Beratung durch ein_e Erzieher_in beinhalten.


D. Flexibles Betreuungsangebot schaffen

Das Arbeitsleben junger Eltern hält sich längst nicht mehr an die klassischen Arbeitszeiten von 'nine-to-five-jobs'. Ob Amazon, BMW und DHL oder die Kreativbranche: Schichtbetrieb und flexible Arbeitszeiten sind für viele heute eher Regel als Ausnahme. Für diese Eltern fehlt ein Angebot. Wir wollen nicht nur ausreichend Plätze, sondern auch ein flexibles Betreuungsangebot schaffen.

1. Rund um die Uhr geöffnete 24-h-Kitas sind in Schweden, Berlin oder selbst Sonneberg mittlerweile längst Realität. Wir wollen ein bedarfsgerechtes Angebot solcher Kitas in jedem Stadtteil einrichten. Firmen mit intensivem Schichtbetrieb sollten in Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig rund um die Uhr geöffnete Betriebskitas einrichten.

2. Sollte die Bedarfsanalyse einen erhöhten Bedarf an halbtägigen Betreuungsangeboten ermitteln, sollte ein Kita-Platz-Sharing ausschließlich für diese Nachfrage ermöglicht werden. Ziel muss aber eine Ganztagsbetreuung sein; Kita-Platz-Sharing kann nur mittelfristig für Eltern, die dies explizit wünschen, eine Lösung sein – übrigens auch aus Rechtsgründen.


E. Erzieher_innenmangel vorbeugen

Ein ausreichendes Angebot von Kita-Plätzen steht und fällt mit einer ausreichenden Anzahl von Erzieher_innen. Wir wollen die Ausweitung der Kapazitäten zugleich mit einer Anhebung der Qualifikation der Fachkräfte verbinden.

1. Es muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der HTWK Leipzig für eine akademische Erzieher_innen-Ausbildung geschlossen werden. Die Stadt Leipzig sollte sich im Zuge dessen zu dem Ziel verpflichten, das bis 2020 jede zweite neu eingestellte Erzieher_in einen Hochschulabschluss aufweist. Voraussetzung dafür ist, dass der Freistaat die entsprechenden Studiengänge beibehält und ausbaut.

2. Die Arbeitszeiten von Erzieher_innen müssen auf freiwilliger Basis aufgestockt werden.

3. Die Freien Träger müssen nach bundesweiten Tarifverträgen bezahlen, um den Beruf attraktiver zu machen.

4. Auf Landesebene muss darauf hingewirkt werden, dass im Rahmen der QualiVO das Berufsfeld der Erzieher_innen auch für Quereinsteiger möglich ist (beispielsweise Erziehungswissenschaftler_innen).

5. Durch eine zentrale Vergabe der Plätze durch das Jugendamt können Erzieher_innen in den Einrichtungen eingespart werden, die momentan nur für Verwaltungsaufgaben zuständig sind, und in anderen Einrichtungen tätig werden.


F. Qualitätsstandards festlegen

Noch liegt das Hauptaugenmerk auf dem Ausbau des Betreuungsangebotes. Der höchst unterschiedliche Entwicklungsstand von Kindern in der Schuleingangsphase, z.B. der hohe Anteil von Kindern mit unzureichenden sprachlichen Fähigkeiten, zeigt, dass einige Kitas noch erhebliche Entwicklungspotenziale in der Förderung ihrer Kinder aufweisen. Langfristig wäre deshalb ein Qualitätsmanagement mit Standards anzustreben, die für alle Einrichtungen (Tageseltern, kommunale Einrichtungen, Freie Träger) gleichermaßen gelten. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Kinder etwa die gleichen Chancen haben und mit einem vergleichbaren Entwicklungsstand in die Schule eintreten.

1. Die Stadt Leipzig muss gemeinsam mit dem GesamtelternRat, Vertreter_innen der Einrichtungen und Lehrer_innen Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen und Tageseltern formulieren. Darin müssen u.a. Umfang und Qualifikation der Fachberatung konkret geregelt werden.

2. Die Stadt schließt mit den Einrichtungen/Tageseltern Zielvereinbarungen, die eine kontinuierliche und zielorientierte pädagogische Arbeit im Rahmen des Sächsischen Bildungsplans avisieren. Abhängig von den sozialräumlichen Voraussetzungen sollen sich Einrichtungen und Tageseltern zu konkreten Zielen hinsichtlich Sprachfähigkeit, motorischer und sozialer Entwicklung ihrer Kinder verpflichten.

3. Jährlich müssen Evaluationen in den Einrichtungen durchgeführt werden, um ein objektiveres Bild der Arbeit und ausreichend Reflexionsmöglichkeiten für die Einrichtungen und Tageseltern zu liefern.


G. Fort- und Weiterbildung entwickeln

Die Bildungsqualität von Kitas beruht auf dem Engagement und der Qualifikation der Erzieher_innen. Wir wollen eine systematische Fort- und Weiterbildungsoffensive.

1. Die Stadt Leipzig muss gemeinsam mit Hochschulen, Volkshochschulen, IHK und privaten Anbietern von Weiterbildungsangeboten ein den Zielvereinbarungen und Qualitätsstandards entsprechendes Fort- und Weiterbildungsangebot erarbeiten und anbieten.

2. Allen Erzieher_innen in kommunalen Einrichtungen soll es nach Maßgabe einer Vereinbarung mit der HTWK sowie anderen Hochschulen ermöglicht werden, einen weiterbildenden frühpädagogischen Master zu erwerben.

3. Die Erzieher_innen der kommunalen Einrichtungen müssen diese Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtend besuchen. Fort- und Weiterbildung muss als Arbeitszeit gelten und entsprechend vergütet werden.

4. Weiterbildungsmaßnahmen müssen nicht nur erlernt, sondern auch praktiziert werden, daher ist ein breit angelegtes Mentoringprogramm anzuschieben, welches die Erzieher_innen und Tageseltern begleitet und reflektiert.


H. Bereits eingeleitete Vorhaben

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Stadtrat einen umfangreichen Antrag eingereicht, der die zentrale Verwaltung aller Kita-Plätze vorschlägt. Dieser beinhaltet einen Kriterienkatalog, nach dem mittels einer Software Eltern eine Betreuungsmöglichkeit angeboten wird. So soll eine transparente und gerechte Vergabe ermöglicht werden. Ferner wird dieser Vorschlag Personal in den Einrichtungen sparen, welches zur Erfüllung des Rechtsanspruches dringend benötigt wird. Außerdem wird der momentan vorherrschende Frust der Eltern minimiert, da sie sich und ihr Kind nur einmal zentral anmelden müssen. Dieser Antrag muss weiter verfolgt und weiter konkretisiert werden.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert zudem eine Berichterstattung zu den in der Vergangenheit durchgeführten und noch laufenden Bauvorhaben zum aktuellen Stand respektive zur Auswertung. In den vergangenen Jahren konnte vermehrt wahrgenommen werden, dass Bauvorhaben nicht realisiert wurden. Wie es dazu kam, muss in einer Problemanalyse ausgewertet werden; nur so sind die gleichen Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Hinsichtlich des bevorstehenden Fachkräftemangels hat die Fraktion erfolgreich einen Antrag durch den Stadtrat gebracht, welcher eine Ausbildungsoffensive zum Ziel hat. Dabei soll in erster Linie auf den Freistaat eingewirkt werden, auf eine erhöhte Ausbildungskapazität an Fachschulen, Berufsschulen und Hochschulen hinzuwirken. Die Stadt Leipzig soll zudem eine Fachkräftebedarfsanalyse vorlegen sowie die Einstellung von Fachkräften mit Hochschulabschluss, sofern geeignet, vorantreiben.

Im Rahmen der finanziellen Neuordnung der Tagespflege konnte durch unsere Fraktion zudem erreicht werden, dass die Verwaltung bis zum zweiten Quartal 2014 eine leistungsorientierte Vergütungsordnung, welche den Qualifikationsstand der TPP berücksichtigt, auflegt.

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