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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

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Bahnbrechend: Berechnung der Hartz IV Sätze verfassungswidrig!

Bis zum Jahresende müssen für die Hartz IV Regelsätze, so urteilte heute das Bundesverfassungsgericht, neu geregelt werden. Besonders die Regelleistungen für Kinder müssen jetzt endlich erhöht werden.

09.02.10 – von Claudia Maicher –

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zu den Regelleistungen im SGB II ("Hartz IV") geurteilt und erklärt, dass bis zum Jahresende eine Neuregelung getroffen werden muss. Wir begrüßen diese Entscheidung und erwarten, dass für Erwachsene und besonders für Kinder die Regelleistungen jetzt erhöht werden.
Auch in Leipzig wird das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen größer und  somit die Chancen auf freie Entwicklung ihrer Potenziale sichtbar eingeschränkt. Laut dem Lebenslagenreport 2009 sind 19.000 Kinder und Jugendliche in Leipzig von relativer Armut betroffen. Das sind 34 % der jungen Menschen in Leipzig!
Die aktuelle Berechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist intransparent und willkürlich. Kinder werden als anteilige Erwachsene berechnet, Bildungsausgaben und erhöhter Bedarf bei Kleidung bleiben unberücksichtigt.  Kinder sind aber keine halben Erwachsenen. Und von 3,42 Euro am Tag ist eine gesunde, ausgewogene und biologische Ernährung nicht zu finanzieren. Das kritisieren wir seit langem.
Wir BÜNDNISGRÜNEN fordern deshalb eine schnelle Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 420 Euro für Erwachsene und eine wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Ermittlung eigenständiger, alterstypischer Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Dies sollte eine unabhängige Kommission mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände, Sozial- und Jugendhilfe sowie der Wissenschaft übernehmen. Die Regelleistungen müssen das kulturelle Existenzminimum und die Bildungsausgaben berücksichtigen, nur so kann echte Teilhabe garantiert werden.
Das sieht auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in seiner Urteilsbegründung so: "Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht."

Claudia Maicher
Sprecherin der AG Soziales

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