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22.03.10 –
Der Baumschutz Gesetzentwurf wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Sachverständiger der CDU nahm den Gesetzentwurf auseinander.
"Die Pläne der Staatsregierung zur Beschneidung des Baumschutzes haben in der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Landtag am Freitag einen empfindlichen Dämpfer erhalten", ist das Fazit von Gisela Kallenbach, unserer umweltpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Umweltminister Frank Kupfer kann ich nur raten: Finger weg von der kommunalen Selbstverwaltung!", stellt Gisela Kallenbach fest. "Deutlich wurde: Ihr Gesetzentwurf wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten."
In der Anhörung hatte Jura-Professor Martin Schulte (TU Dresden) ein vernichtendes Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs gefällt. Schulte war von der CDU-Fraktion als Sachverständiger benannt worden.
"Wie sollen die Kommunen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Luftreinhaltung, zum Gesundheitsschutz und aus der EU-Artenschutzrichtlinie nachkommen, wenn dieser Entwurf Gesetzesrang erhält?", fragt Kallenbach. "In einer Stadt wie Leipzig befinden sich drei Viertel des Stadtgrüns auf privaten Grundstücken. Eine vorausschauende Grünplanung wäre den Kommunen nach diesem Gesetz nicht mehr möglich. Gefahren wie die Feinstaubbelastung drohen noch zuzunehmen. Die Lebensqualität und damit auch die wirtschaftliche Attraktivität der Städte würden abnehmen." Inge Kunath, Leipziger Amtsleiterin für Stadtgrün und Gewässer, hatte in der Anhörung überzeugend die Tücken des Gesetzentwurfes aus Sicht der Stadt Leipzig dargestellt.
"Wir sollten die negativen Erfahrungen, die Städte gemacht haben, die wie z.B. Görlitz oder Wiesbaden ihre Baumschutzsatzungen zeitweise abgeschafft hatten, ernst nehmen", appelliert unsere Abgeordnete an ihre Kollegen aus der Koalition und an den Umweltminister. "Selbst ihr proklamiertes Ziel der Entbürokratisierung werden sie nicht erreichen, sie schaffen stattdessen mehr Bürokratie."
Umweltminister Kupfer war in der von der GRÜNEN-Fraktion beantragten Anhörung nicht anwesend. CDU und FDP hatten aber trotzdem diesen Termin durchgesetzt.
Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz als hybrid statt.
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