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Datenschutzmängel vor Einführung der neuen Rundfunkfinanzierung abstellen

Keinesfalls darf die Nachfolgeeinrichtung der GEZ zu einer Art Bundeseinwohnermeldeamt werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz  hatte sich im Juni 2010 auf eine grundsätzliche Veränderung der Rundfunkfinanzierung geeinigt. Von einer geräteabhängigen Gebührenerhebung soll zu einem geräteunabhängigen Beitrag, der so genannten Haushaltsabgabe übergegangen werden.

26.07.10 –

Keinesfalls darf die Nachfolgeeinrichtung der GEZ zu einer Art Bundeseinwohnermeldeamt werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz  hatte sich im Juni 2010 auf eine grundsätzliche Veränderung bei der Rundfunkfinanzierung geeinigt. Von einer geräteabhängigen Gebührenerhebung soll zu einem geräteunabhängigen Beitrag, der so genannten Haushaltsabgabe übergegangen werden.

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hatte daraufhin vor einer gigantischen Daten-Sammelwut der GEZ nach der Einführung der neuen Abgabe gewarnt. Wir unterstützen die Kritik des Sprechers des Sächsischen Datenschutzbeauftragten über unklare Verfahrensregeln im Vorentwurf einer neuen Rundfunkgebührenregelung (Sächsische Zeitung, 21.07.2010).

"Beim Datenschutz muss dringend nachgebessert werden. Statt mehr Daten müssen weniger als bisher erhoben werden, wenn der Systemwechsel bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Akzeptanz stoßen soll", warnt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, der Parlamentarische Geschäftsführer und Medienpolitische Sprecher der Fraktion.

"Keinesfalls darf die Nachfolgeeinrichtung der GEZ zu einer Art Bundeseinwohnermeldeamt werden, die sich der Vermieter und Wohnungseigentümer als unbezahlter Gebührenbeauftragter bedient.", sagte Gerstenberg vergangene Woche in Dresden und weiter, "Um solche Zustände zu vermeiden, müssen die Datenschutzbeauftragten der Länder eng mit den Medienreferenten in den Staatskanzleien und den Rundfunkanstalten zusammenarbeiten."

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