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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

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Demokratie muss lebendig bleiben

20 Jahre Sächsischer Landtag - auf die Tagesordnung der Landespolitik gehört mehr Mut zur direkten Demokratie.

28.10.10 –

20 Jahre Sächsischer Landtag - auf die Tagesordnung der Landespolitik gehört mehr Mut zur direkten Demokratie.

"Die Neukonstituierung des Landes Sachsen und seines Landtags vor 20 Jahren war in gewisser Weise ein vorläufiger Abschluss der friedlichen Revolution und des demokratischen Neuanfangs der Jahre 1989/1990.", so Antje Hermenau, im Sächsischen Landtag Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN.

Die sächsische Gesellschaft spiegelte sich im Sächsischen Landtag 1990 gut wieder: Es wurden Abgeordnete gewählt, die sich zuvor nur außerhalb der Institutionen und mit hohem Risiko für das Wohl ihres Landes einsetzen konnten. Daneben gab es viele Volksvertreter, für die der Aufbruch im Jahr 1989 mit einem eigenen politischen Aufbruch verbunden war. Ebenso waren Abgeordnete vertreten, die es sich in der DDR eingerichtet hatten oder sogar noch im Herbst 1989 auf Seiten derer standen, die das Unterdrückungssystem verteidigten.

Die Demokratie muss lebendig bleiben. Jubiläen sind nicht nur dazu da zurückzublicken. Wir Abgeordneten - egal ob in der Koalition oder der Opposition - sollten uns fragen, ob wir unsere in der Verfassung niedergeschriebenen Aufgaben ausreichend erfüllen. Ich denke da in erster Linie an die Kontrolle der Regierung. Gestalten wir die Landespolitik transparent genug, so dass die Öffentlichkeit daran teilhaben kann? Vielen Bürgerinnen und Bürgern reicht es heute nicht mehr aus, dass ein Parlament Beschlüsse fasst und sie öffentlich präsentiert.

"Auf die Tagesordnung der sächsischen Landespolitik gehört mehr Mut zu Veränderungen, z.B. für mehr direkte Demokratie durch niedrigere Quoren. Wenn es seit der Verabschiedung der sächsischen Verfassung nur einmal zu einem Volksentscheid kam, sagt das mehr über die zu hohen Hürden als über die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger, so Antje Hermenau weiter.

Wie in anderen Bundesländern auch sollten Jugendliche zumindest auf kommunaler Ebene bereits mit 16 Jahren wählen dürfen.

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