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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Willkommen beim Kreisverband Leipzig

Drohnenüberwachung beim Vereinsfest von "Roter Stern 99 e.V."?

Am 22.Juni 2013 wurde die grüne Bundestagsabgeordnete, Monika Lazar, Zeugin eines Drohneneinsatzes beim jährlichen Vereinsfest von "Roter Stern Leipzig 99 e.V." auf der Sportanlage Park Dölitz. Besucher des Vereinsfestes berichten, dass zwischen ca. 19.15 und 19.30 Uhr eine Drohne gezielt auf den Sportplatz zugeflogen kam, offensichtlich Bilder aufnahm, um einige Minuten später wieder weg zu fliegen. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt den Vorfall zum Anlass, um folgende Kleine Anfrage an die sächsische Staatsregierung zu stellen:

02.07.13 –

Am 22.Juni 2013 wurde die grüne Bundestagsabgeordnete, Monika Lazar, Zeugin eines Drohneneinsatzes beim jährlichen Vereinsfest von "Roter Stern Leipzig 99 e.V." auf der Sportanlage Park Dölitz. Besucher des Vereinsfestes berichten, dass zwischen ca. 19.15 und 19.30 Uhr eine Drohne gezielt auf den Sportplatz zugeflogen kam, offensichtlich Bilder aufnahm, um einige Minuten später wieder weg zu fliegen.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt den Vorfall zum Anlass, um folgende Kleine ANfrage an die sächsische Staatsregierung zu stellen:

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Eva Jähnigen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Thema:  Drohneneinsatz am 22. Juni 2013

Vorbemerkung: Am 22.Juni 2013 veranstaltete der Roter Stern Leipzig 99 e.V. auf der Sportanlage Park Dölitz sein jährliches Vereinsfest. Einige der Besucher des Vereinsfestes berichten, dass zwischen ca. 19.15 - 19.30 Uhr eine Drohne gezielt auf den Sportplatz zugeflogen kam, direkt dort stoppte, wo sich die meisten Menschen auf dem Sportplatz aufhielten, offensichtlich Bilder aufnahm und einige Minuten später den gleichen Weg zurück flog.

Fragen an die Staatsregierung:

  1. Welche tatsächlichen und rechtlichen Gründe lagen am 22. Juni 2013 für den Einsatz der Videodrohne gegen die Besucher des Vereinsfests vor und wer hat den Einsatz angeordnet?
  2. Wurden an diesem Tag weitere Videodrohnen an welchen konkreten Orten eingesetzt und wenn ja für welche Zeit und auf wessen Entscheidung?
  3. Inwiefern wurden bei den Einsätzen nach 1. und ggf. 2. Bild- und Filmaufnahmen a.) gemacht, b.) übertragen, c.) gespeichert, d.) ausgewertet. e.) zwischenzeitlich (wann?) gelöscht?
  4. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden ergriffen, um durch den Einsatz der Drohne und die technische Möglichkeit des Heranzoomens einzelner Versammlungsteilnehmer einen Eingriff in Grundrechte der Besucher des Vereinsfests (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) zu verhindern?
  5. Hat sich der Einsatz von Drohnen aus Sicht der Staatsregierung bewährt und plant das Innenministerium den Einsatz von Drohnen auszuweiten?


gez. Eva Jähnigen, MdL

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