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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

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GRÜNER Gesetzentwurf für Arbeitnehmerdatenschutz

Derzeit sind Arbeitnehmer gegen ein offensichtlich fehlendes Unrechtsbewusstsein in den Chefetagen nur unzureichend geschützt. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer vorgelegt mit dem  der Datenschutz endlich an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft angepasst werden soll. Denn Lidl, Deutsche Bahn und Telekom sind in diesem Zusammenhang Schlagworte die nur auf die Spitze des Eisberges zeigen. Vorabveröffentlichung des Gesetzentwurfes

06.12.09 – von Jens Reichmann

Derzeit sind Arbeitnehmer gegen ein offensichtlich fehlendes Unrechtsbewusstsein in den Chefetagen nur unzureichend geschützt. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer vorgelegt mit dem  der Datenschutz endlich an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft angepasst werden soll. Denn Lidl, Deutsche Bahn und Telekom sind in diesem Zusammenhang Schlagworte die nur auf die Spitze des Eisberges zeigen.

Vorabveröffentlichung des Gesetzentwurfes

Initiatoren der Gesetzesvorlage sind unter anderen unsere sächsische Bundestagsabgeordnete Monika Lazar und der Innen- und Netzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Konstantin von Notz. Schwarz-Gelb arbeitet zwar auch am Arbeitnehmerdatenschutz, sieht dafür jedoch erstens ein eigenes Kapitel im – bereits jetzt „verkorksten“ - Bundesdatenschutzgesetz und einen viel zu weit gesteckten Zeitrahmen vor. Wir GRÜNE meinen aber, dass ein eigenständiges Beschäftigten­datenschutzgesetz die Rechtslage für Arbeitnehmer klarer macht und das jetzt gehandelt werden muss. Auch bei diesem Thema hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Zeichen der Zeit nicht richtig erkannt.

Der GRÜNE Gesetzentwurf sieht vor, ausufernden Datenerhebungen und der Weitergabe und Verknüpfung der erhobenen Daten, ohne Kenntnis und Zustimmung der Arbeitnehmers, eine klare Absage zu erteilen. Weiterhin sollen medizinische und psychologische Untersuchungen nur zulässig sein, wenn sie für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit Voraussetzung sind. So wären etwa Bluttests zur Feststellung von Krankheitsrisiken und die Messung des Sozialverhaltens bei der Einstellung nicht zulässig. Auch der bei Arbeitgebern in Mode gekommenen Videoüberwachung und Standort­bestimmung per Handy von Arbeitnehmern soll gesetzlich Einhalt geboten werden.
Arbeitnehmer sollen durch die Möglichkeit der Verbandsklage in ihrer rechtlichen Position insbesondere gegenüber Großkonzernen gestärkt werden.

Das Video der Rede von Konstantin von Notz zum TOP: „Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis“ am 03.12.09: BundestagsTV 5:25 Min.

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