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12.05.14 –
Um die offenkundige Ungleichbehandlung zu thematisieren, haben Vorstandssprecherin Petra Cagalj Sejdi, Stadträtin Diana Ayeh und Carolin Waegner, Stadtratskandidatin für Leipzig Altwest am vergangenen Samstag am Karl Heine Platz interessierten Leipzigerinnen und Leipzigern die Möglichkeit gegeben, sich an einer Wahlpatenschaft für Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft zu beteiligen.
32854 Stimmen könnten das Wahlergebnis in Leipzig bedeutend verändern. Stimmen, die es aber offiziell gar nicht gibt und die trotzdem da sind. Stimmen, die den Ausgang der Kommunalwahlen entscheiden könnten – Stimmen von Leipzigerinnen und Leipzigern ohne EU-Stattsbürgerschaft, die das Leben in unserer Stadt aktiv mitgestalten und dennoch nicht mitentscheiden dürfen.
„Wir wollen diesen Menschen eine Chance geben, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen“, so Petra Cagalj Sejdi, Sprecherin der Leipziger Grünen „und bieten daher die Möglichkeit der Wahlpatenschaften an. Wir kreuzen den Wahlwunsch eines Leipzigers an, der am 25.05. nicht wählen darf und verzichten damit bewusst auf unsere Wahlfreiheit.“
Was in vielen europäischen Nachbarstaaten längst selbstverständlich geworden ist, ist in Deutschland immer noch unmöglich. Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft haben nicht das Recht, die Zusammensetzung ihres Stadtrates mitzubestimmen. Viele von Ihnen leben seit mehr als 10 Jahren in dieser Stadt, sind aktiver Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Leipzig, zahlen ihre Steuern und haben dennoch keinerlei politische Einflussmöglichkeiten.
„Deutschland ist schon lange ein Einwanderungsland. Menschen, die über lange Jahre in unserer Stadt leben sind keine Gäste mehr – sie sind Leipziger. Sie müssen auch das Recht bekommen in ihrer Stadt mitzubestimmen, wenn es um ihre Angelegenheiten geht.“ so auch Carolin Waegner, grünes Vorstandsmitglied und Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft ‚Demokratie und Zivilcourage‘. 16 EU-Länder wie etwa Dänemark, Schweden, Frankreich, Irland, Finnland oder Großbritannien haben Migrantinnen und Migranten schon lange das Recht eingeräumt, die Kommunalparlamente mit zu wählen, nur Deutschland ist immer noch fern von dieser Entscheidung.
Um Migranten ein kommunales Wahlrecht zu ermöglichen, ist die Änderung von Artikel 28 Grundgesetz, der die Wahlen in Kreisen und Gemeinden regelt, nötig.
„Interessierte können sich an unserem Stand als Wahlpaten oder potentielle Wähler eintragen, wir führen sie dann zusammen.“ Die Aktion wird in den kommenden Wochen auch in anderen Wahlkreisen durchgeführt.
Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz als hybrid statt.
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