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16.04.12 –
Auf Initiative unserer grünen Stadtratsfraktion soll mit einer Informationsfreiheitssatzung für Leipzig mehr Transparenz, in Politik und Verwaltungshandeln, durch freie verfügbare Informationen geschaffen werden. Die Vorlage der Stadtverwaltung für eine Informationsfreiheitssatzung liegt den Stadträtinnen und Stadträten bis heute nicht zur weiteren Beratung vor. Laut Stadtratsbeschluss, im März 2011, hätte diese Satzungsvorlage dem Stadtrat bis 30.06.2011 von der Verwaltung zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.
„Deshalb hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur nächsten Ratsversammlung eine Anfrage zum Thema eingereicht", so Ingo Sasama, verwaltungspolitischer Sprecher unserer Fraktion. "Wir wollen wissen, wann die Stadträtinnen und Stadträte damit rechnen können, dass ihnen die entsprechende Vorlage zur Verfügung steht. Außerdem wollen wir die Gründe für den zeitlichen Verzug in Erfahrung bringen! Jedenfalls geht es überhaupt nicht, dass aufgrund der sicherlich notwendigen Aufarbeitung der Causa "herrenlose Grundstücke" die weitere Arbeit des Rechtsamtes vollständig zum Erliegen kommt."
„Die Informationsfreiheitssatzung muss so ausgestaltet sein, dass sie größtmöglichen Zugang zu Informationen ermöglicht,“ fordert Tim Elschner aus dem Kreisvorstand, „denn nur so kann die Satzung ihrem beabsichtigten Zweck auch wirklich gerecht werden. “
Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt zu prüfen, auf welche Art und Weise das Informationsrecht der Bürger durch eine aktive Informationspflicht seitens der Stadt ergänzt werden kann.
Folgende Punkte müssen aus unserer Sicht Berücksichtigung in einer künftigen Informationsfreiheitssatzung für Leipzig finden:
1. Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne der Satzung soll nicht nur für die Einwohner der Stadt Leipzig gelten, sondern ein Jedermannsrecht sein. Hinsichtlich einer schriftlichen Antragstellung dürfen keine unnötigen Barrieren aufgebaut werden.
2. Die Informationsfreiheitssatzung soll sich neben der Stadtverwaltung auch auf stadteigene Betriebe, städtische Beteiligungsgesellschaften und von der Stadt Leipzig mit hoheitlichen Aufgaben betraute Private erstrecken.
3. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen in einer Abwägungsklausel, die das unter Umständen höher zu bewertende Auskunftsinteresse der Allgemeinheit in Betracht zieht, in die Satzung auf Informationsfreiheit aufgenommen werden.
4. Damit das Informationsrecht nicht behindert wird, sollen die Verwaltungsgebühren auf die verursachten Zusatzkosten beschränkt werden. Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein.
„Eventuellen Bestrebungen, Ausschlusskriterien in der Satzung großzügig auszugestalten, werden wir entschieden entgegentreten.“ meint Tim Elschner.
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
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