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27.09.23 –
Zum neuen Gleichstellungsgesetz für Sachsen haben wir mit Gesine Märtens gesprochen. Sie ist seit Dezember 2019 Staatssekretärin im SMJusDEG (Sächsisches Ministerium der Justiz, für Demokratie, Europa und Gleichstellung) und Mitglied unseres Kreisverbandes. Sie hat das Gesetz mitverhandelt.
Liebe Gesine, was ist denn neu am Gleichstellungsgesetz?
Das ganze Gesetz ist neu. Es löst das Frauenfördergesetz von 1994 ab. Wir sind endlich im 21. Jahrhundert angekommen. Nach über 200 Jahren Frauenbewegung wissen wir: Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Frauenförderung ist nur ein Teil davon. Deshalb gelten alle neuen Regelungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Geschlechter.
Neu ist auch, dass Gleichstellungsbeauftragte nicht nur Frauen sein können, sondern alle Geschlechter am Zug sind. Diese neuen Gleichstellungsbeauftragten haben deutlich mehr Einfluss, mehr Zeit für ihre Arbeit und ein Klagerecht. Sie müssen sich aber auch der gesamten Belegschaft zur Wahl stellen!
Und noch etwas ist uns gelungen: Wir haben im sächsischen Beamtenrecht einen neuen Angehörigen-Begriff etabliert: Angehörige sind demnach nicht nur Verwandte oder Verheiratete. In Zukunft gilt es für alle, die ein Jahr zusammen wohnen und offenkundig Verantwortung füreinander übernehmen, dass sie für die Pflege eines Angehörigen von ihrer Berufstätigkeit freigestellt werden können. Die Fokussierung auf das alte Ehe-Modell ist damit weg.
Aber ist das nicht ein Rückschritt für die Frauen?
Nein, denn wir müssen endlich damit aufhören, Frauen als unfähig und besonders förderbedürftig darzustellen! Die Benachteiligung von Frauen hat strukturelle gesellschaftliche Ursachen. An ihrer Beseitigung müssen alle mitarbeiten. Umfassende Gerechtigkeit ist die Basis unserer Demokratie.
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Das Gesetz gilt im öffentlichen Dienst. Die 100.000 Beamt*innen und Bediensteten im öffentlichen Dienst profitieren davon: also Angestellte in Kommunen oder des Freistaates – zum Beispiel in Rathäusern, Bibliotheken, Polizeirevieren oder Gerichten. Von da aus entfaltet sich eine Wirkung in die Breite. Alle Bundesländer haben Gleichstellungsgesetze, denn wir wissen, dass der Staat von allen anderen nur einfordern kann, was er selbst umsetzt. Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag - sowohl im Grundgesetz als auch in der Sächsischen Verfassung. An ihrer Umsetzung müssen alle mitarbeiten. Wenn der Freistaat zeigt, wie es geht, kann sich niemand mehr herausreden.
Für wen gilt das neue Gleichstellungsgesetz noch?
Es gilt auch für die Angestellten in Staatsbetrieben des Freistaates, wie dem Sachsenforst, und für die Behörden wie zum Beispiel Finanzämter, sowie für alle Schulen und Hochschulen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird es auch mehr kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Hauptamt geben, das ist ein Plus für alle Menschen in Sachsen. Die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken in die Stadtgesellschaft hinein, kümmern sich um gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Kommunen, Frauenförderung und den Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Und ab wann wird es in Kraft treten?
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Wenn ihr euch für weitere Einzelheiten interessiert, besucht gern die entsprechende Website unseres Ministeriums – oder sprecht mich bei einer der nächsten Veranstaltungen unseres Kreisverbandes an.
Liebe Gesine, vielen Dank für die Informationen!
Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz als hybrid statt.
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