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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Willkommen beim Kreisverband Leipzig

Namensschilder und Kenzeichnung für Polizei

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will durch Namensschilder und individualisierbare Kennzeichen die Bürgernähe der Polizei verbessern. Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage von Johannes Lichdi, gab es von Januar bis Oktober 2008 in Sachsen 81 Ermittlungsverfahren gegen Polizeiangehörige wegen Körperverletzung im Amt. Wie viele davon aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden, konnte nicht angegeben werden.

18.01.10 –

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will durch Namensschilder und individualisierbare Kennzeichen die Bürgernähe der Polizei verbessern. Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage von Johannes Lichdi, gab es von Januar bis Oktober 2008 in Sachsen 81 Ermittlungsverfahren gegen Polizeiangehörige wegen Körperverletzung im Amt. Wie viele davon aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden, konnte nicht angegeben werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Donnerstag von der Bündnisgrünen Fraktion in den Sächsischen Landtag eingebracht.Polizeiarbeit darf keine 'Black Box' bleiben", fordert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. "Die Kennzeichnungspflicht für alle Polizeiangehörigen verbessert das Verhältnis zwischen Bevölkerung und Polizei. Sie stärkt das Vertrauen der Bürgerschaft in den Rechtsstaat."

"Bisher bleibt es der Polizei überlassen, ob ihre Bediensteten Namensschilder oder Kennzeichen tragen", so Jähnigen. "Die rechtliche Überprüfung von Vorwürfen gegen Polizisten oder Polizistinnen etwa bei Demonstrationen oder Fußballspielen scheitert oft an der fehlenden personellen Zuordnung."

"Auch die Polizeiarbeit muss in einem Rechtsstaat so transparent und rechtlich nachprüfbar werden wie die Arbeit jeder anderen Behörde."

Wir GRÜNEN schlagen deshalb vor, dass Polizisten und Polizistinnen generell Schilder mit Namen und Dienstgrad tragen und sich bei Diensthandlungen auf Verlangen ausweisen müssen.
Im Großeinsatz soll das Namensschild durch ein individualisierbares Kennzeichen ersetzt werden können.

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind zum Schutz von Einsatzzielen oder von Personen möglich. Dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nach müssen solche Entscheidungen schriftlich dokumentiert werden.

Den Datenschutzinteressen der Angehörigen der Polizei trägt der Gesetzentwurf durch eine verbindliche Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten Rechnung.

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