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17.06.20 –
Leipzig. Nach dem Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes dürfen Einschläge im FFH-Gebiet Leipziger Auwald nur nach vorheriger FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. Natura 2000-Prüfung durchgeführt werden.
"Der Beschluss schafft Rechtssicherheit und macht deutlich, dass wir uns noch genauer als bislang mit dem Auwald auseinandersetzen müssen. Es ist nicht zuletzt ein Verdienst des Klageführers, dass die Regelungen der Natura 2000-Richtlinie nunmehr auch hier angewendet werden müssen, und es ist bitter, dass die schiere Umsetzung geltenden Rechts überhaupt gerichtlich erstritten werden muss. Jetzt brauchen wir einen intensiven Austausch der Verwaltung mit der (Fach-)Öffentlichkeit, um darüber zu sprechen, wie der Auwald in Zukunft stärker geschützt und die natürliche Gewässerdynamik wieder hergestellt werden kann", argumentiert Ulrike Böhm, Sprecherin des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die GRÜNEN.
Jürgen Kasek, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Stadtratsfraktion, erklärt: "Unsere Bedenken, wegen derer wir uns beim Beschluss des Forstwirtschaftsplans enthalten haben, waren begründet."
Mit dem Urteil des OVG sei auch deutlich geworden, dass die bisherigen Handhabungen insbesondere der Forsteinrichtung und der Wirtschaftspläne zu statisch waren, natürlich auch vor dem Hintergrund der zunehmenden klimatischen Veränderungen. „Nun ist auch das Land Sachsen gefordert, Leipzig bei der Umsetzung zu unterstützen und zukünftig grundsätzlich bei Bewirtschaftungsmaßnahmen in FFH-Gebieten rechtskonforme Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Der sächsische Koalitionsvertrag sieht dank uns Grünen vor, den Anteil ungenutzter Wälder an der gesamten Waldfläche Sachsens zu erhöhen – jetzt können wir hier einen Anfang machen. Für den Leipziger Auwald brauchen wir nun einen integrierten Managementplan und eine Ausweitung des Schutzes", so Jürgen Kasek.
Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz als hybrid statt.
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