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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

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Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag Kritik an Datenschutzregelungen

Noch bevor der 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet wird, wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag Gelegenheit zu einer Meinungsbildung geben.

23.11.10 –

Noch bevor der 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet wird, wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag Gelegenheit zu einer Meinungsbildung geben.

Im Rundfunkbeitrag-Staatsvertrag wird der Systemwechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vollzogen. Dieser Schritt ist richtig und notwendig, weil er den Verwaltungs- und Kontrollaufwand deutlich senken kann. Die Regelungen sind jedoch insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes katastrophal. Der Antrag beinhaltete daher auch die Forderung an die Staatsregierung, sich für eine Überarbeitung des Staatsvertragsentwurfes einzusetzen.
Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, kritisierte, dass „die Bestimmungen des Entwurfs massiv die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzen.“ Er machte auf den konkreten Nachbesserungsbedarf aufmerksam: „Die GEZ darf nicht mehr Daten als bislang erheben. Außerdem ist es nicht zu rechtfertigen, dass die regional organisierten Rundfunkanstalten untereinander Daten austauschen. Besonders kritisch sieht die GRÜNE Fraktion die bisher erlaubte und geübte Praxis, dass die GEZ ohne Kenntnis der Betroffenen Daten von allen möglichen anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen erhält. Durch diese Privatisierung von GEZ-Aufgaben steigt das Missbrauchsrisiko enorm.
Zwar stimmten auch CDU und FDP dem ersten Punkt des Antrags, der die Staatsregierung zur Unterstützung der Einführung eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags auffordert, zu, die Kritik an den Datenschutzregelungen im Staatsvertragsentwurf wurde jedoch einfach ignoriert.

Aus LANDTAGSDEPESCHE Nr.: 09/ 2010

Rede von Karl-Heinz Gerstenberg
Pressemitteilung 2010-222

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