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17.12.09 –
Videoüberwachung, das automatisiertes Abrufverfahren beim Kommunalen Kernmelderegister, das Daten von Bürgerinnen und Bürgern für hunderte Behörden und Nutzerkonten ersichtlich macht und Beschwerden gegen die Datenverarbeitung im Sozialbereich: In Sachsen hat der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig gut zu tun. Sein Tätigkeitsbericht listet erneut zahlreiche Beispiele für einen unangemessenen Umgang mit sensiblen Daten auf.
Er verlangte am Mittwoch in Dresden, die Behörden müssten mit größter Sorgfalt bei der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten vorgehen.
Im Polizeilichen Auskunftssystem PASS werden landesweit personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und ausgewertet, die polizeilich relevant sind. Gespeichert werden beispielsweise Name, Wohnort, Geschlecht, Familienstand, Beruf, personenbezogene Merkmale und Charakteristika etwa im Zusammenhang mit einer Anzeigenerstattung, als Täter oder Opfer einer Straftat). Näheres regelt gemäß Paragraph 50 Sächsisches Polizeigesetz die Errichtungsanordnung. Diese liegt jedoch nicht vor.
Von den Datenschützern wurde auch die «unverhältnismäßig, staatsvertraglich veranlasste Datenverarbeitung der GEZ und ihrer freien Mitarbeiter» kritisiert. Die GEZ verlange häufig «abseits gesetzlicher Grundlagen» Daten von Meldebehörden, oder versucht, Amtshilfe der Polizei für freie Mitarbeiter der GEZ zu erwirken. Der Datenschutzbeauftragte forderte von den Behörden die genaue Überprüfung der Grundlage für die Datenweitergabe an die GEZ.
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