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31.03.10 –
Heute haben die Anwälte des FoeBuD e.V. die die Verfassungsbeschwerde von 22.000 BeschwerdeführerInnen, in insgesamt 62 Ordnern, beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Über 30.000 Menschen nutzten die Gelegenheit sich online gegen den "Elektronischen Entgeltnachweis" (ELENA) auszusprechen. Eine Vollmacht haben 22.005 ausgedruckt, in einen Briefumschlag gesteckt, mit 55 Cent frankiert und an den FoeBuD geschickt. Dort wurden die eingegangenen Briefe von vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern geöffnet, und die Vollmachten per Strichcodescanner den online erfassten Daten zugeordnet.
Hintergrund der Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen ELENA ist, dass seit Anfang 2010 jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine Zentrale Speicherstelle gemeldet werden. Unter diesen detaillierten Daten sind viele hochsensibel, einige (etwa die Gründe für eine Kündigung) auch subjektiv. Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. diese "Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten" stoppen.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung rechnet der FoeBuD e.V. mit hohen Erfolgsaussichten für die Beschwerde gegen ELENA.
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde war kostenfrei - deshalb bittet der FoeBuD e.V. zur Finanzierung der Aktion um Spenden.
Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz als hybrid statt.
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