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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Willkommen beim Kreisverband Leipzig

Verfassungswidrige Residenzstadt-Politik

Die vom Freistaat Sachsen vollzogene Novellierung des Kulturraumgesetzes hat nicht nur für Leipzig und seine Eigenbetriebe Kultur schwerwiegende Folgen. Hinter diesem Gesetz versteckt sich ein in Deutschland einmaliges Modell der Kulturfinanzierung. In einer Art Finanzausgleich verteilen die Kommunen das Geld selbst, welches sie vom Freistaat für Kulturaufgaben bekommen – und ergänzen es durch eigene Beiträge. Dazu wurden im Freistaat acht Kulturräume gebildet, die Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie fünf weitere ländliche. Es liegt in der Verantwortung dieser Kulturräume, was sie mit den Geldern anstellen und welche Theater, Museen oder Orchester sie damit unterstützen wollen.

16.12.11 –

Die vom Freistaat Sachsen vollzogene Novellierung des Kulturraumgesetzes hat nicht nur für Leipzig und seine Eigenbetriebe Kultur schwerwiegende Folgen. Hinter diesem Gesetz versteckt sich ein in Deutschland einmaliges Modell der Kulturfinanzierung. In einer Art Finanzausgleich verteilen die Kommunen das Geld selbst, welches sie vom Freistaat für Kulturaufgaben bekommen – und ergänzen es durch eigene Beiträge. Dazu wurden im Freistaat acht Kulturräume gebildet, die Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie fünf weitere ländliche. Es liegt in der Verantwortung dieser Kulturräume, was sie mit den Geldern anstellen und welche Theater, Museen oder Orchester sie damit unterstützen wollen.
Der Freistaat Sachsen ist zu Recht stolz auf das im Jahre 1994 in Kraft getretene Kulturraumgesetz. Mit diesem Gesetz wurde die Pflege der Kultur zu einer Pflichtaufgabe der Gemeinden erklärt. Damit die Gemeinden und Landkreise diese Aufgabe schultern können, wurde mit dem Gesetz ein Kulturlastenausgleich eingeführt, den der Freistaat Sachsen finanziert. Dieser Kulturlastenausgleich ist alle sieben Jahre einer Evaluation zu unterziehen, über das Ergebnis der nächsten, 2014 fälligen Prüfung, ist dem Landtag 2015 zu berichten. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, den Kulturinstitutionen des Freistaates die notwendige, mehrjährige Planungssicherheit zu geben. Ohne Vorwarnung kürzte der Freistaat ab dem Haushaltsjahr 2011 die Mittel um ca. 3 Mio. Euro jährlich und verstieß damit gegen das mit dem Gesetz postulierte Recht auf Planungssicherheit. Schlimmer noch: Mit der Kürzung der Mittel für das Kulturraumgesetz hat die Staatsregierung eine typische Residenzstadt-Politik betrieben. Das Pikante an der Kürzung ist nämlich, dass das Staatsschauspiel und die Semperoper in Dresden von diesen Kürzungen nicht betroffen sind, da sie unmittelbar vom Freistaat und nicht von der Stadt Dresden finanziert werden. Im Gegenteil: Das Budget der Semperoper soll im Zuge der erwartbaren Tarifsteigerungen sogar leicht angehoben werden.

Neben dem „Geschmäckle“ welche diese Sonderbehandlung der Landeshauptstadt Dresden erzeugt, bestehen auch erhebliche Zweifel, ob diese Abänderung des Kulturraumgesetzes verfassungsgemäß ist. Ein von der Stadt Leipzig veranlasstes Rechtsgutachten hegt erhebliche Zweifel daran und stellt die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes aus folgenden Gründen in Frage: Die Gesetzesänderung stelle einen Eingriff in das System des Kulturraumgesetzes dar. Eine solche Abweichung bedürfe eines plausiblen Grundes, der von der Staatsregierung aber nicht dargelegt worden sei und die vorgenommene Gesetzesänderung verstoße weiterhin gegen den Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes und  der Rechtssicherheit.
Was zeichnet einen Rechtsstaat aus? Dass jeder Bürger und jede Bürgerin ohne Angst vor Nachteilen sich sein Recht suchen kann und dafür die notwendigen, unabhängigen Gerichte zur Verfügung stehen. Dass man sich sein Recht suchen kann, ist das Qualitätsmerkmal einer jeden Demokratie. Es verwundert also schon, wenn ein CDU-Landtagsabgeordneter vor Nachteilen einer vom Leipziger Stadtrat beschlossenen Verfassungsklage gegen die Änderung des Kulturraumgesetzes durch die Staatsregierung warnt. Eine solche verfassungsfeindliche Attitüde dürften der Staatsregierung nicht einmal ihre ärgsten Feinde unterstellen. Das von der Stadt Leipzig eingeleitete Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Änderungen des Sächsischen Kulturraumgesetzes ist aber kein Fall von Streithanselei. Die übereilte Kürzung der Mittel des Kulturraumgesetzes hat den Vertrauensgrundsatz und damit die Planungssicherheit der von den Kürzungen betroffenen Gemeinden nach Meinung der Stadt Leipzig in unzulässiger Weise verletzt. Und diese rechtliche Unklarheit bedarf zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit der Festlegungen des Kulturraumgesetzes – und damit der Rechtsfortbildung – der gerichtlichen Klärung.

Dieser Artikel von Wolfram Leuze,Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Leipzig, wurde in der Dezemberausgabe der Mitgliederzeitschrift "Aufwind" des Landesverbandes Sachsen veröffentlicht.

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